Vielen Dank, dass Sie sich für ein Abonnement bei Staffbase angemeldet haben. Indem Sie eine Bestellung aufgeben, diese Vereinbarung durch Klicken akzeptieren oder einen Staffbase-Dienst oder damit verbundene Dienste nutzen oder darauf zugreifen, erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) in vollem Umfang einverstanden. Wenn Sie einen Staffbase-Dienst oder damit verbundene Dienste im Namen eines Unternehmens oder einer anderen Organisation nutzen, dann bezeichnet „Kunde“ oder „Sie“ diese Organisation, und diese Organisation ist durch Sie an diese Vereinbarung gebunden. Sie versichern und garantieren, dass Sie rechtlich befugt sind, diese Vereinbarung zu schließen, und dass, wenn der Kunde eine Organisation ist, diese Vereinbarung und jede Bestellung von einem Mitarbeiter oder Vertreter mit allen erforderlichen Befugnissen geschlossen wird, um die Organisation an diese Vereinbarung zu binden.
Diese Vereinbarung gilt für Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein und wird abgeschlossen mit:
Staffbase GmbH („Staffbase“)
Annaberger Straße 73, 09111 Chemnitz, Deutschland
Handelsregister: AG Chemnitz, HRB 29196
Geschäftsführer: Frank Wolf, Dr. Martin Böhringer und Dr. Lutz Gerlach
Für Kunden mit Sitz in einem anderen Staat sind die anwendbaren Nutzungsbedingungen auf englisch verfügbar unter https://staffbase.com/en/terms/.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Vereinbarung wie unter Ziffer 18.10 beschrieben ändern können. Sie sollten diese Seite daher von Zeit zu Zeit überprüfen. Diese Vereinbarung regelt das Erstabonnement des Kunden und umfasst alle Bestellungen, die auf diese Vereinbarung und die Servicespezifischen Bedingungen (wie unten definiert) verweisen, sowie alle verlinkten oder referenzierten Richtlinien oder Anlagen.
Diese Vereinbarung gilt ab dem 17. August 2021.
Die früheren Nutzungsbedingungen sind hier einsehbar.
- ÜBERBLICK ÜBER DIE STAFFBASE-PLATTFORM. Staffbase betreibt eine Multi-Channel-Kommunikationsplattform, auf der den Kunden Zugang zu Diensten für die interne und externe Kommunikation gewährt wird. Kunden können über das Admin-Interface ihren Zugriff auf die Staffbase-Dienste verwalten, den Staffbase-Dienst konfigurieren, Inhalte hinzufügen und Autorisierte Nutzer einrichten, die dann über mehrere Kanäle, einschließlich Web-Apps und Mobile Apps auf Inhalte zugreifen können.
- DEFINITIONEN.
- „Abonnementdauer” bezeichnet die anfängliche Laufzeit des Abonnements des jeweiligen Staffbase-Dienstes, wie in der/den Bestellung(en) des Kunden angegeben, und jede nachfolgende Verlängerungsperiode (falls zutreffend).
- „Admin-Nutzer“ bezeichnet Nutzer, die vom Kunden oder dessen Verbundenen Unternehmen speziell benannt und autorisiert werden, systemweite Administratorrechte für alle Staffbase-Dienste zu besitzen, um das Kunden-Abonnement für den Staffbase-Dienst zu verwalten und zu konfigurieren.
- „App Store“ bezeichnet einen Store zur digitalen Verteilung von Mobilen Apps, der von einem Dritten bereitgestellt wird.
- „Autorisierte Nutzer“ sind Admin-Nutzer und Registrierte Nutzer.
- „Bestellung” bezeichnet alle Bestellunterlagen, die auf diese Vereinbarung verweisen.
- „Dokumentation“ bezeichnet die technische Endnutzerdokumentation, die mit dem Staffbase-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Die Dokumentation ist derzeit verfügbar unter https://support.staffbase.com/hc/de und https://developers.staffbase.com/.
- „Drittanbieterdienste“ sind alle Anwendungen, Integrationen, Plugins, Software, Code, Online-Dienste, Systeme und andere Produkte, die nicht von Staffbase entwickelt wurden und die in irgendeiner Weise mit dem Staffbase-Dienst interagieren und (i) vom Kunden separat ausgewählt werden; oder (ii) wenn sie über Staffbase bestellt oder bereitgestellt werden, von Staffbase in der Bestellung als Drittanbieterdienst ausgewiesen werden.
- „Inhalte“ umfassen Text, Bilder, Videos und andere Inhalte, die für die Verwendung mit dem Staffbase-Dienst ausgewählt oder innerhalb des Staffbase-Dienstes erstellt wurden.
- „Integrationen“ umfassen Codes, Application Programming Interfaces (APIs) oder Funktionalitäten, die es dem Staffbase-Dienst ermöglichen, mit Drittanbieterdiensten zu interagieren.
- „Kundendaten“ sind Inhalte und alle anderen Daten, die für die Verwendung mit dem Staffbase-Dienst ausgewählt wurden, mit Ausnahme von Staffbase Technologie.
- „Mobile Apps” sind Anwendungen für Smartphones und Tablets, die in den Servicespezifischen Bedingungen näher beschrieben sind.
- „Nicht Registrierte Nutzer“ sind Nutzer, die auf den Öffentlichen Bereich zugreifen und keine Autorisierten Nutzer sind.
- „Nutzungsumfang” bezeichnet die Nutzungsbeschränkungen oder sonstigen Nutzungsbeschreibungen für den Staffbase-Dienst, die in der jeweiligen Bestellung (einschließlich der Beschreibung von Paketen und Features) oder in der Dokumentation enthalten sind. Dazu gehören etwaige numerische Begrenzungen für Autorisierte Nutzer und Beschreibungen der Produkt-Feature-Level.
- „Plugins” sind Anwendungen und andere Add-Ons, einschließlich jener von Drittanbieterdiensten, die mit dem Staffbase-Dienst verwendet werden.
- „Öffentlicher Bereich” bezeichnet Bereiche des Staffbase-Dienstes in den Web-Apps und Mobilen Apps, die für Nicht Registrierte Nutzer zugänglich sind.
- „Registrierte Nutzer” sind Nutzer, die vom Kunden speziell benannt und autorisiert werden, auf den Staffbase-Dienst zuzugreifen.
- „Regulierte Daten“ sind: (i) Patienteninformationen sowie medizinische oder andere geschützte oder regulierte Gesundheitsinformationen, die durch Gesetze oder Vorschriften speziell für Patientendaten, Informationsmanagement für Patientenakten oder geschützte Gesundheitsinformationen geschützt sind; oder (ii) Regierungskennungen oder Finanzinformationen (einschließlich Bankkonten- oder Zahlkartennummern); oder (iii) andere Informationen, die einer Regulierung oder einem Schutz durch bestimmte Gesetze oder Vorschriften unterliegen.
- „Servicespezifische Bedingungen” sind die zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen (falls vorhanden), die für einen Staffbase-Dienst oder andere Produkte, Features, Dienste oder Abonnement-Pläne von Staffbase gelten. Die Servicespezifischen Bedingungen sind derzeit verfügbar unter https://staffbase.com/de/legal/service-specific-terms/.
- „Staffbase-Code“ bezeichnet den Code, der von Staffbase oder von Verbundenen Unternehmen von Staffbase entwickelt und dem Kunden zur Nutzung in Verbindung mit dem Staffbase-Dienst zur Verfügung gestellt wird, zu dem auch die von Staffbase entwickelten und bereitgestellten Mobilen Apps, Software Development Kits (SDKs), Integrationen, APIs und Plugins von Staffbase gehören können.
- „Staffbase-Dienst(e)“ umfasst die spezifischen eigenentwickelten Software-as-a-Service-Produkte von Staffbase oder den Verbundenen Unternehmen von Staffbase, die in der Bestellung des Kunden angegeben sind, einschließlich aller zugehörigen Staffbase-Codes und Dokumentationen, mit Ausnahme von Drittanbieterdiensten.
- „Staffbase-Technologie” bezeichnet den Staffbase-Dienst, alle damit zusammenhängenden oder zugrundeliegenden Dokumentationen, Technologien, Codes, Know-how, Logos und Vorlagen, alles, was als Teil des Supports oder anderer Dienstleistungen geliefert wird, sowie alle Aktualisierungen, Änderungen oder abgeleiteten Werke eines der vorgenannten, einschließlich etwaigen Feedbacks. Die Staffbase-Technologie umfasst unter anderem die Mobilen Apps, den Staffbase-Code und die Web-Apps.
- „Verbundene(s) Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das von einer Partei dieser Vereinbarung kontrolliert wird, diese kontrolliert, oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, und in diesem Zusammenhang bedeutet „Kontrolle“ entweder die Befugnis, die Geschäftsführung oder die Angelegenheiten des Unternehmens zu leiten, oder Inhaber von 50% oder mehr der stimmberechtigten Wertpapiere des Unternehmens zu sein.
- „Vertrauliche Informationen“ umfassen Codes, Erfindungen, Know-how, Produktpläne sowie technische und finanzielle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauscht werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder aufgrund der Umstände, die mit der Offenlegung verbunden sind, und der Art der offengelegten Informationen vernünftigerweise als vertraulich gelten sollten.
- „Web-Apps” sind Web-Anwendungen für den Zugriff auf die Staffbase-Dienste über Web-Browser, wie in den Servicespezifischen Bedingungen näher beschrieben.
Weitere Begriffe sind in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung oder in den entsprechenden Servicespezifischen Bedingungen, Richtlinien oder Anlagen definiert.
- BESTELLUNGEN. Von Zeit zu Zeit können der Kunde und Staffbase Bestellungen für den Kauf des Staffbase-Dienstes abschließen, die auf diese Vereinbarung verweisen. Diese Bestellungen unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung und legen den oder die entsprechenden Staffbase-Dienste sowie Support, Produktbeschreibungen und andere relevante Informationen fest, die für diese Bestellung und den spezifischen Staffbase-Dienst gelten.
- KONTOERÖFFNUNG UND KONTONUTZUNG.
- Admin-Nutzer. Admin-Nutzer müssen sich für ein Staffbase-Konto registrieren, um den Staffbase-Dienst zu erhalten. Die von Admin-Nutzern übermittelten Kontoinformationen müssen korrekt, aktuell und vollständig sein. Der Kunde verpflichtet sich, die Informationen über Admin-Nutzer auf dem neuesten Stand zu halten, damit Staffbase oder seine Verbundenen Unternehmen Mitteilungen, Erklärungen und andere Informationen per E-Mail oder über das Kundenkonto an Admin-Nutzer senden kann.
- Registrierte Nutzer. Der Kunde kann Registrierten Nutzern (über den Staffbase-Dienst) Zugang gewähren (z.B. durch Massenregistrierung, wie in der Dokumentation beschrieben), die so Zugang zu speziell dafür vorgesehenen Inhalten erhalten (nicht im Öffentlichen Bereich zugänglich, siehe unten für weitere Details). Zwischen den Parteien ist der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen über Registrierte Nutzer verantwortlich.
- Nutzung durch Autorisierte Nutzer. Autorisierte Nutzer können Mitarbeiter, Auftragnehmer, Mitglieder, Franchisenehmer oder Dienstleister (wie Beratungs- oder Kommunikationsagenturen) des Kunden oder seiner Verbundenen Unternehmen sein, sofern ihre Nutzung nur zugunsten des Kunden oder zugunsten der Verbundenen Unternehmen des Kunden erfolgt. Kontoinformationen für Autorisierte Nutzer werden durch die Datenschutzerklärung des Kunden geregelt, und zwischen den Parteien ist der Kunde für alle nach geltendem Recht erforderlichen Einwilligungen durch oder Offenlegungen an Autorisierte Nutzer verantwortlich. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Nutzung und den Zugriff aller Autorisierten Nutzer und deren Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Nutzung durch alle Autorisierten Nutzer in ihrer Gesamtheit wird auf ggfs. anwendbare Beschränkungen des Nutzungsumfangs angerechnet.
- Kontosicherheit. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Nutzer-IDs, Passwörter und andere Zugangsdaten (z.B. API-Token) für den Staffbase-Dienst streng vertraulich behandelt und nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Wenn ein Autorisierter Nutzer nicht mehr für den Kunden arbeitet, muss der Kunde den Zugang dieser Person zu deren Konto und allen Staffbase-Diensten unverzüglich sperren. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Konten, Passwörter oder Zugangsdaten und derer seiner Nutzer vorgenommen werden. Der Kunde hat Staffbase unverzüglich über jeden Sicherheitsverstoß oder jede unberechtigte Nutzung seines Kontos zu informieren. Konten werden bestimmten Kunden und Nutzern gewährt und dürfen nicht mit anderen geteilt werden.
- Öffentlicher Bereich. Bestimmte Pläne für die Staffbase-Dienste bieten einen Öffentlichen Bereich, in dem Nicht Registrierte Nutzer auf ausgewählte Inhalte zugreifen können, die speziell als für den Öffentlichen Bereich verfügbar gekennzeichnet sind. Die Nutzung des Öffentlichen Bereichs durch Nicht Registrierte Nutzer unterliegt der Datenschutzerklärung des Kunden, den Nutzungsbedingungen des Kunden und allen anderen erforderlichen rechtlichen Bestimmungen und Richtlinien, und der Kunde muss angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Bedingungen und Richtlinien durchzusetzen. Zwischen den Parteien ist der Kunde für alle erforderlichen Einwilligungen durch oder Offenlegungen an Nicht Registrierte Nutzer verantwortlich, die nach geltendem Recht erforderlich sind.
- NUTZUNGSRECHTE.
- Nutzung der Staffbase-Dienste. Staffbase gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares (außer wie in Ziffer 18.2 (Abtretung) festgelegt), nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz während der jeweiligen Abonnementdauer, auf die in der Bestellung des Kunden angegebenen Staffbase-Dienste ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden (und der Verbundenen Unternehmen des Kunden) zuzugreifen und zu nutzen, jedoch nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle anwendbaren Servicespezifischen Bedingungen, der Dokumentation und allen anwendbaren Beschreibungen des Nutzungsumfangs.
- Dokumentation. Die Dokumentation von Staffbase ist online verfügbar und wird ständig weiterentwickelt und verbessert, so dass es während der Abonnementdauer zu einer Aktualisierung der Dokumentation durch Staffbase kommen kann, um Best Practice des entsprechenden Staffbase-Dienstes abzubilden. Als Teil des Rechts und der Lizenz gemäß Ziffer 5.1 kann der Kunde sowie seine Verbundenen Unternehmen in begrenztem Umfang Kopien (digital oder gedruckt) der Staffbase-Dokumentation für den internen Gebrauch verwenden, um Autorisierte Nutzer in der Nutzung des jeweiligen Staffbase-Dienstes zu schulen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, interne Kopien der Dokumentation auf dem neuesten Stand gemäß der aktuellsten Staffbase-Version zu halten.
- Mobile Apps. Für Mobile Apps beinhaltet das unter Ziffer 5.1 gewährte Recht und die Lizenz unter den gleichen Bedingungen weiterhin: (i) für diejenigen, die die Mobile App aus einem App Store herunterladen, ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz während der Abonnementdauer, die Mobilen Apps zu installieren und zu nutzen; und (ii) für den Kunden das Recht und die Lizenz während der Abonnementdauer, die Mobilen Apps zu verteilen (z.B. über Mobile Device Management, eine Download-Seite oder über einen App Store) und das eingeschränkte Recht, gegebenenfalls Unterlizenzen über App Stores zu verteilen.
- Allgemeine Einschränkungen. Folgende Handlungen sind dem Kunden untersagt (und dürfen auch keinem Dritten durch den Kunden gestattet werden): (i) Vermietung, Verpachtung, Kopie, Übertragung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Timesharing oder anderweitige Gewährung des Zugangs zum Staffbase-Dienst an Dritte (mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung erlaubten Möglichkeiten); (ii) den Staffbase-Dienst (oder einen Teil davon) mit einer anderen Webseite, einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung als den oben ausdrücklich erlaubten zu verbinden, oder ihn zu nutzen, um diese bereitzustellen; (iii) öffentliche Verbreitung von Informationen über die Leistung des Staffbase-Dienstes (die als Vertrauliche Informationen von Staffbase gelten); (iv) Modifizierung oder Erstellung eines vom Staffbase-Dienst oder einem Teil davon abgeleiteten Werkes; (v) Reverse-Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder anderweitiges Bestreben, den Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentliche APIs für einen Staffbase-Dienst (einschließlich Staffbase-Code) zu erhalten oder abzuleiten, sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht erlaubt und dann nur nach Vorankündigung an Staffbase; (vi) Durchbrechen oder Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen, Gebührengrenzen oder der Nutzungskontrolle des Staffbase-Dienstes; (vii) Weiterverteilung jedweden Teils des Staffbase Dienstes mit Ausnahme der Mobilen Apps und der Dokumentation, wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (viii) Zugriff auf den Staffbase-Dienst zum Zwecke der Erstellung eines wettbewerbsfähigen Produkts oder Dienstes oder der Kopie seiner Features oder Benutzeroberfläche; (ix) Nutzung des Staffbase-Dienstes ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Staffbase für Zwecke der Produktbewertung, des Benchmarkings oder einer anderen vergleichenden Analyse, die zur Veröffentlichung bestimmt ist; und (x) Entfernung oder Verschleierung von geschützten oder anderen im Staffbase-Dienst enthaltenen Informationen.
- KUNDENDATEN UND SICHERHEIT.
- Rechte an Kundendaten. Zwischen den Parteien behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum) an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Staffbase hiermit ein nicht exklusives, weltweites, lizenzgebührenfreies Recht und eine Lizenz zum Sammeln, Verwenden, Kopieren, Anzeigen, Ausführen, Speichern, Übertragen, Modifizieren und Erstellen von abgeleiteten Werken der Kundendaten, jedoch nur in dem Umfang, der für die Bereitstellung des Staffbase-Dienstes und der damit verbundenen Dienste für den Kunden erforderlich ist.
- Sicherheit. Staffbase verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten vor unbefugter Offenlegung und Veränderung zu ergreifen, die auf der Sicherheitsseite von Staffbase auf der Webseite beschrieben und derzeit verfügbar sind unter https://staffbase.com/de/sicherheit/. Die Sicherheitsmaßnahmen von Staffbase umfassen: (i) die Speicherung von Kundendaten auf Servern an physisch abgesicherten Standorten; und (ii) den Einsatz von Firewalls, Zugangskontrollen und ähnlichen Sicherheitstechnologien zum Schutz der Kundendaten vor unautorisierter Offenlegung und Veränderung.
- Datenschutz. Für personenbezogene Daten, einschließlich jener von Autorisierten Nutzern, die von Staffbase im Rahmen der Staffbase-Dienste verarbeitet werden, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der derzeit unter https://staffbase.com/de/legal/dpa/ verfügbar ist („AVV“), und der Bestandteil dieser Vereinbarung ist, es sei denn Staffbase und der Kunde haben einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
- PFLICHTEN DES KUNDEN. Der Kunde verpflichtet sich: (i) rechtlich angemessene Datenschutzerklärungen zu haben und seinen Nutzern alle erforderlichen Auskünfte zu geben; (ii) rechtlich angemessene Nutzungsbedingungen (oder ähnliches) für den Öffentlichen Bereich der vom Kunden zugelassenen Web-Apps und Mobilen Apps zu haben und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; (iii) alle notwendigen Rechte, Freigaben und Einwilligungen einzuholen, um die Erfassung, Verwendung und Offenlegung von Kundendaten in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu ermöglichen und Staffbase die in dieser Vereinbarung dargelegten Rechte zu gewährleisten; (iv) den Staffbase-Dienst in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Acceptable Use Policy von Staffbase zu nutzen (derzeit verfügbar unter https://staffbase.com/de/legal/acceptable-use-policy/); (v) keine Regulierten Daten an oder mit dem Staffbase-Dienst (auch nicht von Drittanbieterdiensten bzw. über diese) zu übermitteln, zu sammeln oder zu verwenden, es sei denn, die Servicespezifischen Bedingungen erlauben dies ausdrücklich; (vi) alle Bedingungen von Dritten einzuhalten, die für die Mobilen Apps (z.B. App Store-Bedingungen) und für alle Drittanbieterdienste gelten, die in Verbindung mit dem Staffbase-Dienst verwendet werden; und (vii) keine Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass Staffbase, seine Verbundenen Unternehmen oder der Staffbase-Dienst (einschließlich des Staffbase-Codes) den Bedingungen von Dritten unterliegen (einschließlich Open-Source-Lizenzbedingungen). Der Kunde versichert und garantiert, dass die Erhebung, Nutzung und Offenlegung von Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich geistigen Eigentums, Datenschutz, Datensicherheit und Öffentlichkeitsrechten. Erhält der Kunde Aufforderungen zur Löschung oder Hinweise auf Verstöße im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung von Drittanbieterdiensten, muss er unverzüglich (a) die Verwendung des entsprechenden Elements mit dem Staffbase-Dienst beenden und (b) Staffbase darüber in Kenntnis setzen. Erhält Staffbase Aufforderungen zur Löschung oder Hinweise auf Verstöße im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung von Drittanbieterdiensten durch den Kunden, kann Staffbase in Übereinstimmung mit seinen Richtlinien reagieren, die derzeit unter https://staffbase.com/de/legal/notice-and-take-down/ abrufbar sind, und wird den Kunden bezüglich der nächsten Schritte unverzüglich informieren und beraten. Der Kunde erkennt an, dass Staffbase die Inhalte nicht überwacht oder überprüft, und dass der Kunde zwischen den Parteien für alle Inhalte verantwortlich ist.
- SUPPORT, UMSETZUNG UND CUSTOMER SUCCESS. Staffbase stellt über seine Webseite webbasierten Support zur Verfügung (derzeit verfügbar unter https://support.staffbase.com/hc/de). Zusätzliche Supportleistungen, einschließlich technischen Supports und Ressourcen für Customer Success, können dem Kunden gegen Zahlung geltender Gebühren (falls zutreffend) zur Verfügung stehen, wie in der Bestellung des Kunden angegeben. Jegliche Supportleistungen unterliegen dieser Vereinbarung und den geltenden Support-Richtlinien von Staffbase. Staffbase kann im Rahmen dieser Vereinbarung auch Onboarding, Deployment und andere Dienstleistungen anbieten. Der Umfang, die Preisgestaltung und andere Bedingungen für diese zusätzlichen Dienstleistungen werden in einer Bestellung oder einem anderen Dokument, das auf diese Vereinbarung verweist, festgelegt. Der Kunde kann alles, was im Rahmen dieser zusätzlichen Dienstleistungen geliefert wird, während seiner Abonnementdauer intern nutzen, um seine autorisierte Nutzung des Staffbase-Dienstes zu unterstützen, vorbehaltlich der Einschränkungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte), die für den Staffbase-Dienst selbst gelten. Die Fähigkeit von Staffbase, Dienstleistungen zu erbringen, hängt von der angemessenen und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden sowie von der Genauigkeit und Vollständigkeit aller Informationen des Kunden ab, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.
- GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.
- Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, alle Gebühren in der Währung, dem Zahlungszeitraum, sowie der Zahlungsweise zu zahlen, die in der jeweiligen Bestellung angegeben sind. Die Gebühren von Staffbase verstehen sich ausschließlich aller Steuern, und der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, GST-, Verbrauchs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben, ob im In- oder Ausland, zu zahlen, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von Staffbase basieren. Der Kunde wird Steuerzahlungen an Staffbase leisten, soweit die Beträge in den Rechnungen von Staffbase in gesetzlicher Höhe ausgewiesen sind. Bei unbestrittenen verspäteten Zahlungen kann Staffbase Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
- Rechnungen und Streitigkeiten. Staffbase sendet Rechnungen elektronisch im Voraus, wie in der Bestellung angegeben. Der Kunde muss Staffbase innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach dem jeweils maßgeblichen Rechnungsdatum über alle Rechnungsfehler informieren und bei der Beilegung der Streitigkeiten angemessen mit Staffbase zusammenarbeiten. Wenn die Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Mitteilung durch den Kunden beilegen können, ist jede Partei berechtigt, alle Rechte, die ihr nach dieser Vereinbarung zustehen, geltend zu machen. Wenn der Kunde die Angabe einer Bestellnummer auf der Rechnung von Staffbase wünscht, muss er die Bestellnummer unverzüglich angeben. Wenn der Kunde die Bestellnummer nicht unverzüglich angibt, verpflichtet er sich, die Rechnung ohne Angabe einer Bestellnummer zu bezahlen. Zur Klarstellung, alle unbestrittenen Beträge müssen vollständig gemäß dieser Ziffer 9 gezahlt werden.
- LAUFZEIT.
- Laufzeit. Diese Vereinbarung gilt bis für alle Staffbase-Dienste des Kunden die jeweilige Abonnementdauer abgelaufen ist oder gekündigt wird wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.
- Abonnementdauer und Verlängerung. Mit dem Abschluss einer Bestellung für den Kauf eines Staffbase-Dienstes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die anfallenden Gebühren für die gesamte Abonnementdauer zu zahlen. Der Kunde kann eine Abonnementdauer nicht stornieren oder kündigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gemäß Ziffer 11.1 (Kündigung aus wichtigem Grund) oder einer Servicespezifischen Bedingung gestattet. Wenn in der entsprechenden Bestellung kein Startdatum angegeben ist, beginnt das Abonnement, wenn der Kunde zum ersten Mal Zugang zum Staffbase-Dienst erhält. Jede Abonnementdauer verlängert sich automatisch um weitere aufeinanderfolgende zwölf (12) Monate, es sei denn: (i) etwas anderes ist in der jeweiligen Bestellung angegeben; oder (ii) eine der Parteien kündigt die Nichtverlängerung schriftlich mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementdauer an. Sofern in der entsprechenden Bestellung nicht anderes vereinbart ist, gelten für Verlängerungen einer Abonnementdauer, neue Bestellungen oder Bestellungen (Änderungen) die jeweils aktuellen Gebühren von Staffbase.
- KÜNDIGUNG.
- Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung, einschließlich der zugehörigen Bestellung, kündigen, wenn die andere Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung (einschließlich der Nichtzahlung unbestrittener Gebühren) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung, die genaue Angaben zum Verstoß enthält, behebt; (ii) den Betrieb ohne einen Nachfolger einstellt; oder (iii) – falls dies nach geltendem Recht zulässig ist – den Schutz vor Insolvenz, Zwangsverwaltung, Treuhandverfahren, Gläubigeranordnung, Vergleich oder einem vergleichbaren Verfahren beantragt, oder wenn eines dieser Verfahren gegen diese Partei eingeleitet wird (und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird). Staffbase kann diese Vereinbarung oder alle damit verbundenen Bestellungen auch dann sofort kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte) oder Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) verstößt, oder wenn er wiederholt gegen diese Vereinbarung verstößt.
- Auswirkung der Kündigung. Mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung: (i) erlöschen die Lizenzrechte des Kunden, und er muss unverzüglich (a) die Nutzung des/der betreffenden Staffbase-Dienste(s) (einschließlich der damit verbundenen Staffbase-Technologie) einstellen, (b) die Verbreitung von Mobilen Apps einstellen und (c) alle Kopien des Staffbase-Codes, jegliche Staffbase-Dokumentation, Passwörter und Zugangscodes und alle anderen Vertraulichen Informationen von Staffbase, die sich im Besitz, im Gewahrsam oder in der Kontrolle des Kunden befinden, löschen (oder auf Anfrage von Staffbase zurückzugeben); (ii) erlischt das Recht des Kunden, auf Kundendaten im jeweiligen Staffbase-Dienst zuzugreifen, und Staffbase kann die Kundendaten jederzeit nach Ablauf von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Kündigung löschen; und (iii) auf schriftliche Anfrage innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Abonnementdauer, stellt Staffbase eine Kopie der Kundeninhalte in einem branchenüblichen Format zur Verfügung. Der Kunde trägt die Kosten für den Datenexport. Kündigt Staffbase diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 11.1 (Kündigung aus wichtigem Grund), werden alle Zahlungen für den verbleibenden Teil der Abonnementdauer fällig und sind vom Kunden unverzüglich zu zahlen. Außer in den Fällen, in denen in dieser Vereinbarung ein ausschließlicher Anspruch vorgesehen ist, können alle Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Kündigung oder Aussetzung, nebeneinander geltend gemacht werden und verdrängen nicht andere Rechte oder Ansprüche, die einer Partei möglicherweise zur Verfügung stehen.
- Aussetzung. Staffbase kann den Zugang des Kunden zu den Staffbase-Diensten aussetzen, wenn: (i) der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung um vierzehn (14) oder mehr Tage in Verzug ist; oder (ii) der Kunde nach Mitteilung eine Beschränkung des Nutzungsumfangs weiterhin überschreitet. Staffbase kann auch den Zugang des Kunden zu den Staffbase-Diensten aussetzen, Kundendaten entfernen oder Drittanbieterdienste deaktivieren, wenn Staffbase feststellt, dass (a) der Kunde gegen die Bestimmungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte) oder Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) verstoßen hat, oder (b) eine Aussetzung erforderlich ist, um Schaden oder Haftung gegenüber anderen Kunden oder Dritten zu verhindern oder die Sicherheit, Stabilität, Verfügbarkeit oder Integrität des Staffbase-Dienstes zu wahren. Staffbase übernimmt keine Haftung für Maßnahmen, die wie oben beschrieben zulässig sind. Sofern diese Vereinbarung jedoch nicht gekündigt wurde, wird Staffbase mit dem Kunden zusammenarbeiten, um den Zugang zum Staffbase-Dienst unverzüglich wiederherzustellen, sobald Staffbase verifiziert hat, dass der Kunde den Grund für die Aussetzung beseitigt hat.
- Fortbestehen einzelner Bestimmungen. Die Bestimmungen unter den folgenden Ziffern gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung: 2 (Definitionen); 4 (Kontoeröffnung und Kontonutzung); 5.4 (Allgemeine Einschränkungen); 6.1 (Rechte an Kundendaten); 9 (Gebühren und Zahlungsbedingungen); 11 (Kündigung); 12 (Vertrauliche Informationen); 13 (Staffbase-Technologie); 14 (Freistellung); 15 (Haftungsausschluss); 16 (Haftungsbeschränkung); 17 (Drittanbieterdienste); und 18 (Allgemeines).
- VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
- Geheimhaltungspflicht. Jede Partei (als empfangende Partei): (i) muss die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung gestattet; und (ii) darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden. Jede Partei kann die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmern und mit denen ihrer Verbundenen Unternehmen teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vertraulichen Informationen haben (was für Staffbase auch die unter Ziffer 18.5 genannten Subunternehmer einschließt), vorausgesetzt, dass die Partei für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer 12 durch jegliche Empfänger verantwortlich bleibt und dass diese Empfänger an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt dargelegten.
- Ausschlüsse. Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für (und Vertrauliche Informationen beinhalten nicht) Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren; (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder (iv) von der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden. Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig) und unterstützt die andere Partei bei allen Bemühungen, eine vertrauliche Behandlung der Informationen zu erhalten.
- Schadensersatz. Die Parteien erkennen an, dass die Offenlegung Vertraulicher Informationen einen erheblichen Schaden verursachen kann, für den Schadensersatz allein möglicherweise keine ausreichende Abhilfe ist; die Parteien halten klarstellend fest, dass die weiteren gesetzlichen Ansprüche (z.B. Unterlassungs-, Auskunfts-, Löschungsansprüche etc.) einschließlich der Geltendmachung im einstweiligen Rechtsschutz unberührt bleiben.
- STAFFBASE-TECHNOLOGIE.
- Eigentum und Updates. Dies ist eine Abonnementvereinbarung für den Zugang zum Staffbase-Dienst und dessen Nutzung. Der Kunde erkennt an, dass er nur ein begrenztes Recht zur Nutzung des Staffbase-Dienstes erhält und dass unabhängig von der Verwendung der Wörter „Kauf“, „Verkauf“ oder ähnlicher Begriffe im Rahmen dieser Vereinbarung keine Eigentumsrechte auf den Kunden übertragen werden. Dies ist kein Leasing- oder Mietvertrag über Computersoftware. Der Staffbase-Dienst wird als Online-Produkt gehostet und ist über Web-Apps und Mobile Apps zugänglich. Dementsprechend erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er kein Recht hat, eine Kopie der Software hinter einem Staffbase-Dienst (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Staffbase-Code, die Mobilen Apps oder Web-Apps) zu erhalten, und dass Staffbase nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Updates, Bugfixes, Änderungen oder Verbesserungen am Staffbase-Dienst vornehmen kann. Der Kunde stimmt zu, dass Staffbase (oder seine Lieferanten) alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum) für die gesamte Staffbase-Technologie (die Vertrauliche Informationen von Staffbase darstellt) behält und alle Lizenzen behält, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt wurden.
- Feedback. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Staffbase hinsichtlich des Staffbase-Dienstes Vorschläge, Kommentare, Verbesserungen, Informationen, Ideen oder andere Rückmeldungen oder damit zusammenhängende Materialien zur Verfügung zu stellen (zusammen „Feedback“), gewährt der Kunde Staffbase hiermit ein weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, unterlizenzierbares, lizenzgebührenfreies Recht und die Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Offenlegung, Lizenzierung, Verteilung und Verwertung von Feedback in irgendeiner Weise ohne Verpflichtung, Zahlung oder Einschränkung aufgrund von Rechten am geistigen Eigentum oder sonstigen Rechten; jedoch wird Staffbase den Kunden nicht als Quelle des Feedbacks ausweisen. Feedback wird zur Vertraulichen Information von Staffbase und nichts in dieser Vereinbarung schränkt das Recht von Staffbase ein, Produkte unabhängig zu verwenden, zu entwickeln, zu bewerten oder zu vermarkten, unabhängig davon, ob Feedback integriert ist oder nicht.
- FREISTELLUNG. Der Kunde verpflichtet sich, Staffbase gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter zu verteidigen und von diesen freizustellen, die sich auf Grundlage von Kundendaten oder einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Bestimmungen unter Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) ergeben. Die Verteidigungs- und Freistellungspflichten des Kunden gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde: (i) die schriftliche Mitteilung bezüglich einer Forderung unverzüglich erhält; (ii) das ausschließliche Recht hat, die Untersuchung, Verteidigung und Beilegung der Forderung zu kontrollieren und zu leiten; und (iii) jede vernünftigerweise erforderliche Unterstützung durch Staffbase auf Kosten des Kunden (in Bezug auf angemessene Auslagen) erhält. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Staffbase (welche nicht unangemessen verweigert werden darf) keine Vergleiche abschließen, wenn der Vergleich erfordern würde, dass Staffbase ein Verschulden zugibt, Beträge zahlt, die der Kunde im Rahmen dieses Abschnitts zahlen muss, oder wenn der Vergleich erfordern würde, dass Staffbase andere Maßnahmen (als in Bezug auf den Staffbase-Dienst oder Features) ergreift oder unterlässt. Staffbase kann auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand an einer Klage teilnehmen.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Die gesamte Staffbase-Technologie und die damit verbundenen Dienste werden „wie sie sind“ und „nach Verfügbarkeit“ zur Verfügung gestellt. Weder Staffbase noch seine Lieferanten übernehmen andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit, des Eigentums, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten. Staffbase gibt keine anderen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, dass die Staffbase-Technologie den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht, dass die Kundendaten korrekt, vollständig oder verlustfrei erhalten werden, oder dass die Staffbase-Technologie rechtzeitig, ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Staffbase garantiert nicht, dass die Sicherheitsmaßnahmen fehlerfrei sind und ist nicht verantwortlich oder haftbar für unbefugten Zugriff, der außerhalb der angemessenen Kontrolle von Staffbase liegt. Staffbase ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für Drittanbieterdienste oder nicht-Staffbase-Dienste (einschließlich Verzögerungen, Unterbrechungen, Übertragungsfehler, Sicherheitsausfälle und andere durch diese Elemente verursachte Probleme), für Regulierte Daten, die vom Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, oder für die Erfassung oder Verwendung und Offenlegung von Kundendaten, die durch diese Vereinbarung genehmigt wurden. Die Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt gelten im größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. Der Kunde kann weitere gesetzliche Rechte haben. Jedoch sind alle nach geltendem Recht gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen, falls zutreffend, und sofern und soweit nach geltendem Recht zulässig, im größtmöglichen Umfang sowie auf die kürzeste Verjährungsfrist beschränkt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die verschuldensunabhängige Haftung von Staffbase im Rahmen von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel und Fehler sowie die Anwendung des Selbstbeseitigungsrechts aus § 536a Absatz 2 BGB ausgeschlossen sind. Staffbase haftet für solche Mängel und Verstöße nur, wenn Staffbase schuldhaft gehandelt hat (Vertretenmüssen) und nur gemäß der in dieser Vereinbarung vereinbarten Haftungsbeschränkungen.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
- HAFTUNG. Abgesehen von den Ausnahmen in Ziffer 16.3 haften Staffbase und seine Lieferanten nur für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann („Kardinalpflicht“).
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Abgesehen von den Ausnahmen in Ziffer 16.3 ist die Gesamthaftung von Staffbase und seinen Lieferanten insgesamt auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs tatsächlich an Staffbase für die betroffenen Staffbase-Dienste oder damit verbundene Dienstleistungen gezahlt hat oder zu zahlen hat. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die typischen vorhersehbaren Schäden und Verletzungen einer Kardinalpflicht insgesamt die unter Ziffer 16.2 genannte Haftungsobergrenze nicht überschreiten.
- AUSNAHMEN. Keine der Beschränkungen unter Ziffer 16 schließt die Haftung einer der Parteien für Schäden aus oder beschränkt diese, die unmittelbar entstehen aus: (i) Vorsatz; (ii) grober Fahrlässigkeit; (iii) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; (iv) Verletzung einer Garantie, die ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet werden muss; oder (v) zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- ANWENDUNGSBEREICH. Die sich aus den Regelungen dieser Ziffer 16 ergebenden Haftungsbegrenzungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Staffbase.
- VERFEHLEN DES WESENTLICHEN ZWECKS. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass diese Ziffer 16 eine wesentliche Grundlage für das Geschäft und eine angemessene Risikoverteilung zwischen den Parteien darstellt.
- DRITTANBIETERDIENSTE. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Drittanbieterdienste in Verbindung mit den Staffbase-Diensten zu nutzen, können diese Produkte auf die Kundenumgebung des Staffbase-Dienstes zugreifen, einschließlich der Kundendaten. Sofern nicht in einer Bestellung anders vereinbart, unterstützt Staffbase keine Drittanbieterdienste und lehnt jede Verantwortung und Haftung für diese Elemente und ihren Zugriff auf die Staffbase-Dienste ab, einschließlich der Änderung, Löschung, Offenlegung oder Erfassung von Kundendaten. Staffbase übernimmt weder eine Garantie noch eine sonstige Haftung für diese Drittanbieterdienste. Staffbase ist in keiner Weise verantwortlich für Kundendaten, sobald sie vom Kunden oder unter Anweisung oder Kontrolle des Kunden übertragen, kopiert oder aus den Staffbase-Diensten entfernt wurden.
- ALLGEMEINES.
- Streitigkeiten. Wenn der Kunde mit den Staffbase-Diensten unzufrieden ist und mit dem von Staffbase vorgestellten Lösungsvorschlag nicht einverstanden ist, vereinbaren beide Parteien, die Angelegenheit unverzüglich an einen Senior Director oder Vice President (oder eine entsprechende Führungskraft) in ihrem jeweiligen Unternehmen zur gütlichen Einigung zu eskalieren, unbeschadet des Rechts, ihre Ansprüche später gerichtlich geltend machen zu können.
- Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung sowie Rechte und Pflichten aus dieser ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, mit der Ausnahme, dass jede Partei diese Vereinbarung sowie die Rechte und Pflichten hieraus ohne Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation, Übernahme oder sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere übertragen bzw. abtreten kann. Jeder Versuch, diese Vereinbarung sowie die Rechte und Pflichten hieraus zu übertragen oder abzutreten, außer wenn dies gemäß Ziffer 18.2 ausdrücklich genehmigt wurde, ist unwirksam. Diese Vereinbarung ist bindend und gilt zugunsten der zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare jeder Partei.
- Mitteilungen. Jede Mitteilung oder Kommunikation im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde muss alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich Mitteilungen über Verstöße gegen diese Vereinbarung sowie Gewährleistungs- und Freistellungsansprüche) per Post an Staffbase senden sowie zusätzlich eine Kopie per E-Mail mit dem Betreff „[LEGAL NOTICE]“ an legal@staffbase.com senden. Staffbase kann auch betriebliche Mitteilungen den Staffbase-Dienst betreffend oder andere geschäftsbezogene Mitteilungen durch deutlich sichtbare Veröffentlichung der Mitteilung auf dem Staffbase-Dienst für Admin-Nutzer bereitstellen. Jede Partei stimmt dem Erhalt elektronischer Mitteilungen zu.
- Werbung. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders festgelegt, kann Staffbase den Namen, das Logo und die Marken des Kunden verwenden, um den Kunden auf der Webseite von Staffbase und anderen Marketingmaterialien als Staffbase-Kunden aufzuführen.
- Subunternehmer. Staffbase kann Verbundene Unternehmen von Staffbase und Subunternehmer einsetzen und ihnen gestatten, die Staffbase gewährten Rechte auszuüben, um den Staffbase-Dienst und die damit verbundenen Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, einschließlich z.B. des Hosting-Dienstes von Staffbase und der CDN-Provider. Vorbehaltlich aller Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung bleibt Staffbase jedoch verantwortlich für: (i) die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch die Subunternehmer von Staffbase; und (ii) die Gesamtleistung der Staffbase-Dienste, falls und wie in dieser Vereinbarung gefordert. Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten können zusätzlichen Bestimmungen unterliegen, siehe Ziffer 6.3 und den entsprechenden AVV für weitere Einzelheiten.
- Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Agenturverhältnis. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verpflichten oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen.
- Höhere Gewalt. Die Parteien haften nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Streik, Blockade, Krieg, Terroranschlag, Unruhen, Pandemien, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen, Ausfall oder Einschränkung von Stromversorgung, Telekommunikation oder von Datennetzen und -diensten, oder Regierungsmaßnahmen.
- Export. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Export- oder Importgenehmigungen für die Nutzung der Staffbase-Dienste und für Kundendaten einzuholen.
- Updates. Während einer Abonnementdauer kann Staffbase die Sicherheitsseite und die Acceptable Use Policy von Zeit zu Zeit aktualisieren, um Prozessverbesserungen oder Änderungen der Verfahren zu berücksichtigen, und diese Änderungen werden dreißig (30) Tage nach dem Datum der Veröffentlichung wirksam.
- Änderungen, Verzichtserklärungen. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person jeder Partei durchgeführt werden. Für Kunden, die ihr Abonnement gemäß Ziffer 10.2 (Abonnementdauer und Verlängerung) automatisch verlängern, gilt jedoch Folgendes: Wenn Staffbase diese Vereinbarung mindestens 120 (einhundertzwanzig) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementdauer ändert, tritt die geänderte Version mit der nächsten Verlängerung des Kunden in Kraft. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einer Bestellung hat diese Vereinbarung Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Eine Verzichtserklärung wird nicht implizit aus dem Verhalten oder dem Versäumnis, Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen oder auszuüben, abgeleitet. Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person der verzichtenden Partei ausgefertigt werden.
- Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Staffbase und der Kunde sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommend wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Inhaltes dieser Vereinbarung herbeigeführt wird. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
- Keine Rechte Dritter. Diese Vereinbarung verleiht keinem Dritten das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen.
- Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Erklärungen in Bezug auf die Staffbase-Technologie oder einen anderen Gegenstand, der unter diese Vereinbarung fällt. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gelten nicht für diese Vereinbarung. Alle vom Kunden gestellten (vorgedruckten/formularmäßigen) Bedingungen (dazu gehören z.B. die, die im Rahmen einer Bestellung/Beauftragung des Kunden oder einer anderen vom Kunden verwendeten Geschäftsform enthalten sind), wie z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, dienen nur zu Verwaltungszwecken und haben keine rechtliche Wirkung. Es können mehrere Ausfertigungen der Bestellungen, die auf diese Vereinbarung verweisen, unterzeichnet werden, auch in elektronischer Form, von denen jede als Original gilt und alle Ausfertigungen zusammen ein und dieselbe Vereinbarung bilden.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Chemnitz, Deutschland. Staffbase ist jedoch berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für den Kunden zuständigen Gericht zu verklagen.