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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0
Stand: 27. Februar 2018

Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen der 247GRAD Labs GmbH  (nachfolgend „247GRAD Labs“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software „dirico“ als Software as a Service („SaaS“) durch ihre Kunden (nachfolgend „Kunden“).

§ 1 Geltungsbereich, Bedingungen des Kunden, Änderungsvorbehalt

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche, auch zukünftige, IT-Leistungen, die 247GRAD Labs unter der Bezeichnung „dirico“ anbietet.Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt 247GRAD Labs nicht an. Diese gelten auch dann nicht, wenn 247GRAD Labs ihrer Geltung im Einzelfall nicht oder nicht ausdrücklich widerspricht.Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge mit Unternehmern sowie juristischen Personen.
  2. 247GRAD Labs ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. 247GRAD Labs wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Die 247GRAD Labs ist technische Dienstleisterin und Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Software „dirico“ sowie des zugrundeliegenden Know-Hows, der verwendeten Vorlagen, technischen Konzeptionen, Ausgestaltung der Benutzeroberflächen, Arbeitsergebnisse etc. Die Software „dirico“ ist eine webbasierte Anwendung zur Erleichterung des Managements der Social-Media-Kommunikation sowie der Content-Marketingaktivitäten von Unternehmen.
    Die 247GRAD Labs stellt der Nutzerin für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Standardsoftware „dirico“ zur internen Nutzung zwecks Unterstützung des Content- und Social-Media-Managements des Kunden gemäß diesen AGB, der aktuellen Produktbeschreibung und dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftrag zur Verfügung.
  2. Die Software wird auf Servern der 247GRAD Labs bzw. auf Servern eines von der 247GRAD Labs beauftragten Dienstleisters als SaaS- bzw. Cloud-Lösung gemäß der in der Leistungsübersicht definierten Cloud-Services betrieben. Eine Übergabe der Software erfolgt weder im Objektcode noch im Quellcode. Dem Kunden wird unverzüglich nach Vertragsschluss ermöglicht, die auf den Servern gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Hierfür stellt die 247GRAD Labs den für die Vertragsdurchführung erforderlichen Speicherplatz, zur Verfügung.
    Im Falle einer Erweiterung des Speicherplatzes auf Veranlassung des Kunden während der Dauer der Vertragslaufzeit kann die 247GRAD Labs hierfür gesonderte Vergütung gemäß der zum Erhöhungszeitpunkt gültigen Sätze verlangen.
  3. Da die Software ausschließlich auf Servern der 247GRAD Labs oder von dieser beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software. Solche werden ihm von der 247GRAD Labs auch nicht eingeräumt.
    Ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit räumt die 247GRAD Labs dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.
  4. Die Software kann während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Pflege oder des Supports durch 247GRAD Labs geändert werden.
  5. Sofern der vertraglich zunächst vereinbarte Nutzungsumfang sich während der Vertragslaufzeit erhöht, kann die 247GRAD Labs hierfür entsprechend erhöhte Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt der Erhöhung gültigen Sätze verlangen. Gleiches gilt entsprechend, sofern auf Wunsch des Kunden während der Laufzeit des Vertrags weitere Leistungen oder Teams hinzugebucht werden oder durch die 247GRAD Labs weitere individuellen Weiterentwicklungen der Standardsoftware dirio.io vorgenommen werden. Der 247GRAD Labs stehen an solchen Weiterentwicklungen sämtliche Urheber- und sonstigen Verwertungs- und Nutzungsrechte zu. 247GRAD Labs behält sich daher das Recht vor, solche individuellen Weiterentwicklungen auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.
  6. Sofern und soweit während der Laufzeit des Vertrags, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten durch nach den Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server eine Datenbank oder ein Datenbankwerk entsteht, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

§ 3 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags, Herausgabe von Daten

  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nach den Vereinbarungen zwischen den Parteien.
  2. Zu Beginn des Vertrags benennt der Kunde der 247GRAD Labs einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie einen verantwortlichen Stellvertreter.
  3. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist der Vertrag erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Erfolgt keine Beendigung des Vertrags zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, läuft der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit weiter.
    Ist Gegenstand der Leistung u.a. die Nutzung einer Software, läuft die Mindestvertragslaufzeit mit der Freischaltung der Software an, es sei denn, diese ist vertragsgemäß erst nach der Erbringung weiterer Leistungen von 247GRAD Labs nutzbar. Dann läuft die Mindestvertragslaufzeit erst nach Erbringung der weiteren Leistungen an.
  4. Läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, so ist die ordentliche Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.
    Ist hierzu ergänzend vereinbart, dass sich der Vertrag jeweils um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn dieser nicht zuvor gekündigt wurde, so ist die ordentliche Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des ersten Vertragszeitraums und sodann jeweils zum Ende der jeweiligen Verlängerungszeiträume möglich.
  5. Ist eine feste Vertragslaufzeit ohne automatische Verlängerung vereinbart, so endet der Vertrag zum vereinbarten Termin. Einer Kündigung bedarf es nicht.
  6. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. 247GRAD Labs ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
    – der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts länger als 3 Wochen in Verzug gerät und der Kunde trotz einer angemessenen Fristsetzung die zugrundeliegende Forderung nicht erfüllt, oder
    – der Kunde über die zur Verfügung gestellte Software Inhalte veröffentlicht oder verbreitet, die dem geltenden Gesetz widersprechen und geeignet sind, den geschäftlichen Ruf von 247GRAD Labs zu gefährden, insbesondere wenn die Nutzung unseres Logos, des Zeichens „dirico“ o.ä. in diesem Zusammenhang erfolgt und vom unbefangenen Betrachter im Zusammenhang mit der Äußerung zur Kenntnis genommen werden kann und den Eindruck erweckt, 247GRAD Labs würde diese Inhalte tolerieren bzw. die wiedergegebenen Meinungen in diesen Inhalten teilen;Im Falle einer durch die 247GRAD Labs ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist diese berechtigt, 50 % des vereinbarten zukünftigen Entgelts, welches der Kunde bei fristgerechter Kündigung hätte zahlen müssen, zu berechnen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.
  7. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit in Textform oder Schriftform zu erfolgen.
  8. Nach Beendigung des Vertrags hat die 247GRAD Labs sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen oder Datenträger, die im Zusammenhang mit dem zugrundeliegenden Vertrag stehen, auf Kosten des Kunden an diesen zurückzugeben und die bei ihr oder ihren Dienstleistern gespeicherten Daten zu löschen, sofern keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.
    Eine Löschung erfolgt nach Ablauf von 1 Monat seit Vertragsbeendigung. Im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung und/oder spätestens 1 Monat vor der Löschung der Daten wird die 247GRAD Labs den Kunden auf die vereinbarte Löschung hinweisen und am Abzug der Daten im erforderlichen Umfang mitwirken.Sofern der Kunde anstelle der Löschung bei Vertragsbeendigung die Herausgabe der Daten verlangt, so erfolgt die nach Wahl der 247GRAD Labs und auf Kosten des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern, auf dem die Daten im .csv-Format abgespeichert sind oder durch verschlüsselte Übersendung über ein Datennetz.Soweit der Kunde bereits während der Vertragslaufzeit die Übermittlung einer Kopie seiner Daten wünscht, wird ihm die 247GRAD Labs hierfür ein Angebot unterbreiten.

§ 4 Art und Umfang der Leistungen, Nutzungsrecht des Kunden

  1. 247GRAD Labs stellt dem Kunden die Standardsoftware in der jeweils vereinbarten Version und entsprechend des vereinbarten Tarifs ab dem Routerausgang des von 247GRAD Labs oder von deren Dienstleistern betriebenen Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“) zur Nutzung bereit.
  2. 247GRAD Labs stellt hierfür eine Kopie der Software auf Servern eines Rechenzentrums zum Zugriff zur Verfügung. Die Software, die für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Rechenleistung und der nach dem gewählten Tarif erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von 247GRAD Labs bereitgestellt. Über Server wird die Software zur Nutzung bereitgehalten sowie die Daten, die bei der vertragsgemäßen Nutzung der Software erzeugt, erhoben, genutzt und vorgehalten werden, im vertragsgemäß erforderlichen Umfang gespeichert und über einen Datenfernzugriff zum bestimmungsgemäßen Abruf bereit gehalten. Eine Überlassung der Software im Object- oder Quellcode erfolgt nicht.
  3. 247GRAD Labs schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt. 247GRAD Labs schuldet ebenfalls nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt des Rechenzentrums und den Social-Media-Portalen.
  4. 247GRAD Labs räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Standardsoftware „dirico“ jeweils im vertraglich bestimmten Umfang für die Laufzeit des Vertrags ein. Eine körperliche Überlassung der Software erfolgt nicht. Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der 247GRAD Labs berechtigt, Dienstleistern oder sonstigen Dritten Zugriff auf die für den Kunden freigeschalteten Module der Software zu gewähren. Diese dürfen die Software nur für das vertraglich benannte Unternehmen im bestimmungsgemäßen Umfang nutzen.

§ 5 Verfügbarkeit der Software

  1. Die Software soll für den Kunden an sieben Tagen der Woche jeweils 24 Stunden verfügbar sein („Betriebszeit“). Die Dienste der angebundenen sozialen Netzwerke sind nicht Teil der Software, hierfür bzw. für dortige Störungen ist die 247GRAD Labs nicht verantwortlich.
  2. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software während der Betriebszeit wird zu 98,5 % im Jahresmittel abzüglich der ggf. für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit gewährleistet. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit freitags nach 20 Uhr oder an den Wochenenden durchgeführt, sofern sie nicht der Fehlerbeseitigung dienen. Ist die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen, soweit erforderlich, vorübergehend beschränkt werden.
  3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden möglichst nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
  4. 247GRAD Labs weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen und/oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der 247GRAD Labs liegen.Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der 247GRAD Labs handeln, von der 247GRAD Labs nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der 247GRAD Labs haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit und/oder Funktionalität der von der 247GRAD Labs erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkungen auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.Schwerwiegende Ereignisse, z.B. höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 6 Pflege- und Supportleistungen

  1. Neben der Bereitstellung erbringt die 247GRAD Labs Leistungen im Bereich Softwarepflege und Support.
  2. Die Pflegeleistungen von 247GRAD Labs umfassen folgende Leistungen:
    1. die Überlassung von Updates (Programmverbesserungen/ Programmänderungen / Programmerweiterungen), soweit diese von 247GRAD Labs für das lizenzierte Modul im fraglichen Tarif freigegeben wurden; ein Anspruch auf Erstellung und / oder Überlassung einer bestimmten Programmänderung / Programmerweiterung besteht nicht. 247GRAD Labs wird diese nach eigenem Ermessen erstellen.247GRAD Labs ist berechtigt, Programmverbesserungen, Programmänderungen und / oder Programmerweiterungen nur gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts verfügbar zu machen;
    2. die Anpassung der Software im Rahmen der vorbeugenden Pflege mittels Patches und/oder Updates zur Vermeidung und/oder Behebung von Mängeln der Software;
    3. die Aktualisierung der Software im Rahmen der technischen, personellen und zeitlichen Ressourcen von 247GRAD Labs bei Änderungen der API-Schnittstellen der angeschlossenen Social Media-Portale, soweit die Social Media-Portale branchenübergreifend bundesweite Bedeutung haben und ohne deren Umsetzung die Software oder wesentliche Teile der Software für den Kunden nicht mehr nutzbar sind;
  3. Die vorstehenden Pflegeleistungen werden montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erbracht, nicht jedoch an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie an gesetzlichen Feiertagen im Land Rheinland Pfalz sowie an Heiligabend, Silvester, Rosenmontag. Dies gilt nicht für das Einspielen von Updates oder Patches, die möglichst montags – freitags nach 20 Uhr oder am Wochenende erfolgen, es sei denn, es soll mittels dieser Patches oder Updates ein aktueller erheblicher Mangel beseitigt werden;
  4. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung bzw. ggf. der im Auftrag vereinbarten Funktionen nicht erfüllt. Der Umfang der Supportleistungen richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie nach § 10 der AGB.
  5. Fehlermeldungen durch den Kunden haben unverzüglich per eMail oder über den supportchat innerhalb der Software dirico zu erfolgen. Der Kunde hat bei Meldung eines Supportfalles eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung durch die 247GRAD Labs zu ermöglichen.Soweit kein Supporttarif vereinbart wurde, ist der Kunde berechtigt, den Community-Support von 247GRAD Labs auf der von 247GRAD Labs benannten Communityseite unter helpcenter.dirico zu nutzen. Dieser umfasst folgende Leistungen: Online-Einsichtnahme in die dort von 247GRAD Labs veröffentlichten Antworten zu Anwenderfragen, Zugang zu allgemeinen Anwenderhinweisen, Versendung eigener Anwenderfragen über das Kontaktformular des Community-Boards.Die Beantwortung der Anfrage steht im Ermessen von 247GRAD Labs und erfolgt mit Veröffentlichung der anonymisierten Fragestellung während der üblichen Geschäftszeiten der 247GRAD Labs Montags bis Freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr ebenfalls über das Community-Board.
  6. Erhöht sich der Nutzungsumfang des Kunden nachträglich, indem dieser weitere Module lizenziert, sich die Anzahl der berechtigten User erhöht und beziehen sich hierauf ebenfalls die Pflege- und Supportverpflichtungen von 247GRAD Labs, so hat 247GRAD Labs das Recht, nach billigem Ermessen das vom Kunden zu zahlende Gesamtentgelt entsprechend der erweiterten Leistungspflichten gemäß der jeweiligen Vergütungssätze mit Wirkung zum nächsten Monatsersten zu erhöhen. Auf § 7 der AGB wird verwiesen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird 247GRAD Labs bei der Erbringung der vertraglichen Leistung im angemessenen Umfang unterstützen, insbesondere die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Materialen rechtzeitig auf seine Kosten der 247GRAD Labs zur Verfügung stellen. Der Kunde wird der 247GRAD Labs für die Dauer der Vertragslaufzeit einen verantwortlichen Ansprechpartner samt Stellvertreter benennen, § 1 Ziff. 1 der AGB.
  2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung des von ihm auf den zur Verfügung gestellten Speicherplatz gegebenen Datenbestands obliegt dem Kunden.
  3. Für die vertragsgemäße Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. den Vereinbarungen ergebenden Systemvoraussetzungen sowie eine angemessene Internetverbindung beim Kunden erfüllt sein. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
  4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass dies auch für Dritte gilt, denen der Kunde vertragsgemäß diese Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat. Soweit die Leistung der 247GRAD Labs nicht ausdrücklich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien auch Dritten zur Verfügung gestellt wurde, darf der Kunde dies nicht eigenmächtig tun.
  5. Der Kunde hält die jeweils gültigen Richtlinien der von ihm benutzten Social Media Kanäle ein.
  6. Liegt eine Fehlfunktion der zur Nutzung bereitgestellten Software vor, die der Kunde erkennen kann, unterrichtet der Kunde die 247GRAD Labs unverzüglich hierüber.
  7. Vom Kunden geplante Änderungen an seinem System hat er der 247GRAD Labs rechtzeitig mitzuteilen und abzustimmen, sofern die Änderungen Einfluss auf die mit der 247GRAD Labs vereinbarten Leistungen haben. Unterlässt der Kunde dies, steht der 247GRAD Labs das Recht zu, die Leistung auszusetzen, soweit sich eine Störungsursache auf diese Veränderung rückführen lässt. Auf die Zahlungspflicht des Kunden hat dies keinen Einfluss. Machen die vom Kunden geplanten Änderungen eine Anpassung des Vertrags erforderlich, wird die 247GRAD Labs dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen.

§ 8 Vergütung, Einstellung der Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden, Preiserhöhungsrechte, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen richten sich die Vergütung sowie die Fälligkeit der Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisliste von 247GRAD Labs.
  2. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so wird die vereinbarte Vergütung für die Mindestvertragslaufzeit mit Vertragsschluss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung im Voraus zur Zahlung fällig. Läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter, wird die Vergütung bis zum Ende des Kalenderjahres pro rata temporis berechnet und ist am 5. Werktag des Verlängerungszeitraums zur Zahlung fällig. Danach wird die Vergütung pro Kalenderjahr berechnet und ist jeweils jährlich im Voraus am 5. Werktag des Kalenderjahres zur Zahlung fällig.Ist vereinbart, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um einen bestimmten Zeitraum verlängert, sofern dieser nicht zum Ende des Verlängerungszeitraums gekündigt wird, so ist die Vergütung hierfür am 5.Werktag des Verlängerungszeitraums zur Zahlung fällig. Entsprechendes gilt für die Folgezeiträume.
  3. Wird der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, ist die Vergütung nach Zugang einer Rechnung binnen 14 Tagen im Voraus zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für etwaige Folgezeiträume, soweit sich der Vertrag verlängert.
  4. Läuft der Vertrag von Anfang an auf unbestimmte Zeit, so wird die vereinbarte Vergütung pro Zeitabschnitt im Voraus binnen 14 Tagen nach Erhalt einer Rechnung zur Zahlung fällig.
  5. Etwa erforderliche Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versand- oder Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzlich vom Kunden verlangte Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei der Installation, Zurverfügungstellung weiteren Speicherplatzes, Erweiterung der gebuchten Teams oder accounts, individuelle Software-Weiterentwicklungen oder individuelle Schnittstellenanbindungen) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der 247GRAD Labs in Rechnung gestellt. Nicht im Pauschalpreis inbegriffen sind daneben Pflegearbeiten, die aufgrund von Fehlbedienung und/oder fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Veränderung der Software entstanden sind. Solche Pflegearbeiten werden auf Basis der zum Zeitpunkt des Einsatzes gültigen Stundensätze der 247GRAD Labs nach Aufwand berechnet.Sofern der Kunde Schulungen durch die 247GRAD Labs wünscht, besteht die Möglichkeit, einer Anwenderschulung zum Umgang mit der dirico Software sowie die Möglichkeit eines Social-Media- und Content-Marketing-Workshops nach weiterer Vereinbarung mit der 247GRAD Labs. Schulungsleistungen der 247GRAD Labs erfolgen nach gesonderter Vergütung und nach näherer Bestimmung der mit dem Kunden bestehenden Vereinbarung.Für den Fall, dass der Kunde eine von dem standardmäßigen Hosting der Anwendung abweichende Lösung wünscht, fallen hierfür höhere Einrichtungs- sowie Lizenzgebühren an. Die Höhe der anfallenden Mehrkosten teilt die 247GRAD Labs dem Kunden im Einzelfall rechtzeitig vorab mit.
  6. Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
  7. 247GRAD Labs ist berechtigt, die Vergütung für die geschuldeten Leistungen bzw. die Preisliste für die Zukunft entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung, insbesondere bei veränderten Markbedingungen, erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise zu erhöhen, sofern mindestens 12 Monate seit Vertragsschluss oder 12 Monate seit der letzten Erhöhung verstrichen sind. Diese ist mit einer Frist von mindestens 4 Wochen im Voraus anzukündigen. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Vertragsmonats seit Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu, sofern die Entgelterhöhung mehr als 5% beträgt. Dies wird ihm von der 247GRAD Labs in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
  8. Ist der Kunde im Verzug mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung und zahlt dieser trotz einer nochmaligen Aufforderung und Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Frist nicht, ist 247GRAD Labs berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistung vorübergehend einzustellen und den Zugang zur Software zu sperren. Der Vergütungsanspruch der 247GRAD Labs bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird unverzüglich nach Begleichung der Außenstände wieder freigeschaltet werden. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn 247GRAD Labs nach § 3 der AGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
  9. Preisnachlässe bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  10. 247GRAD Labs steht das Recht zur angemessenen Erhöhung der Vergütung im Falle einer Nutzungserweiterung auf Veranlassung des Kunden zu. Auf § 5 Ziff. 5 der AGB wird verwiesen.
  11. Der Kunde kann nur mit von der 247GRAD Labs GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.

§ 9 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. 247Grad Labs hält sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen.
  2. Der Kunde räumt der 247GRAD Labs für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der 247GRAD Labs für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die 247GRAD Labs ist auch berechtigt, die Daten ggf. in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die 247GRAD Labs berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  3. Wenn und soweit der Kunden auf von der 247GRAD Labs zur Vergütung gestellten Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, schließen die Parteien eine schriftliche Auftragsdatenvereinbarung ab, die als wesentlicher Bestandteil zu dem Vertragsverhältnis gilt. Für diesen Fall ist hinsichtlich personenbezogener Daten ausschließlich der Kunde für die Einhaltung der Regelungen nach dem BDSG verantwortlich.

§ 10 Gewährleistung, Verjährung

  1. Der Kunde wird auftretende Fehler der 247GRAD Labs unverzüglich schriftlich, per Fax oder eMail mitteilen und diese bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung nach besten Kräften unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die Vorlage von Mängelberichten oder sonstigen Daten und/oder Protokollen, die zur Auffindung und Analyse des Fehlers geeignet sind.
  2. Treten während der Nutzung der Software Mängel auf, hat der Kunde 247GRAD Labs die Möglichkeit zur Überprüfung und Behebung zu geben. Dies gilt sowohl nach Fehlermeldung durch den Kunden als auch bei Fehlermeldung durch die 247GRAD Labs. § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) wird ausgeschlossen.Soweit dies zur Behebung und /oder Prüfung von Mängeln erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, 247GRAD Labs auf Anforderung die Zugangsdaten für die für den Kunden konfigurierte Software zu übermitteln. 247GRAD Labs wird diese ausschließlich bestimmungsgemäß nutzen. Gleiches gilt, wenn 247GRAD Labs den Zugriff auf die für den Kunden konfigurierte Fassung benötigt, um zu prüfen, ob Maßnahmen zur Mängelvorbeugung / Performancesicherung / vorbeugenden Pflege o.ä. sinnvoll/notwendig sind oder dies zur Beantwortung von Useranfragen erforderlich ist.
  3. Ist die 247GRAD Labs zur Mängelbeseitigung verpflichtet, behält sich 247GRAD Labs die Wahl der Art der Mängelbeseitigung vor. Ist der Mangel nicht mit zu vertretbarem Aufwand zu beseitigen, wird eine Umgehung des Mangels geprüft und durchgeführt, wenn dies mit vertretbarem Aufwand möglich und dem Kunden zumutbar ist.
  4. Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich; die Wartung der Software erfolgt grds. Montag – Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr nicht jedoch an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie an gesetzlichen Feiertagen im Land Rheinland Pfalz sowie an Heiligabend, Silvester, Rosenmontag. Auf § 6 der AGB wird verwiesen. Es gelten folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:
    1. Fehlerklasse 1: schwerer Fehler (die Nutzung der Software ist insgesamt nicht mehr möglich): Die 247GRAD Labs beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Stunden nach Fehlermeldung mit der Beseitigung und setzt diese mit Nachdruck bis zur Beseitigung möglichst innerhalb von 24 Stunden seit Fehlermeldung fort. Die 247GRAD Labs wird im Falle einer nicht zeitgerechten Fehlerbehebung den Kunden hierüber sowie über den voraussichtlichen Zeitaufwand unterrichten und sich um eine Umgehungslösung bemühen.
    2. Fehlerklasse 2, mittlerer Fehler (die Nutzung der Software ist hinsichtlich eines oder mehrerer Teile nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt, jedoch in Teilen, ggf. durch Umgehungslösungen, noch nutzbar): Die 247GRAD Labs beginnt mit der der Beseitigung binnen vier Stunden seit Fehlermeldung und setzt diese möglichst bis zur Beseitigung innerhalb von 48 Stunden während der betriebsüblichen Arbeitszeit fort
    3. Fehlerklasse 3, leichter Fehler (die Software ist in Betrieb jedoch liegt ein Funktionsverlust vor, der die Ausführung des Services nicht wesentlich behindert): Die 247GRAD Labs beginnt mit der Fehlerbehebung binnen 24 Stunden seit Fehlermeldung, die Fehlerbehebung erfolgt im Rahmen des nächsten Update-Zyklus.

    Bei Meinungsverschiedenheiten über den Fehlerstand nach den vorstehenden Klassen kann der Kunde die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Er hat dann der 247GRAD Labs den Zusatzaufwand zu erstatten, wenn er nicht nachweist, dass seine Einstufung zutreffend war.

  5. Sollte die Änderung einer API-Schnittstelle eines Social Media-Portalbetreibers zu einer ganzen oder teilweisen Einschränkung der Nutzbarkeit der Software führen, berechtigt dies den Kunden nicht, die Zahlung der vereinbarten Vergütung bis zur entsprechenden Anpassung der Software einzustellen oder diese zu kürzen. Dies gilt nicht, soweit 247GRAD Labs das Änderungserfordernis dergestalt zur Kenntnis gelangte, dass dieser eine Anpassung der Software im normalen Geschäftsbetrieb ohne weiteres möglich gewesen wäre, bevor die Änderung in Kraft getreten ist.
  6. Liegen anfängliche, von der 247GRAD Labs verschuldete Mängel der Software vor, so steht dem Kunden ein Anspruch auf Beseitigung der Mängel innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Freischaltung der Software zu. § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit eine verschuldensunabhängige Haftung vorgesehen ist.
  7. Die 247GRAD Labs kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgesehenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz vom Kunden verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Kunde die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hat. Die Beweislast liegt beim Kunden.
  8. Die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung verjähren in 6 Monaten, sofern nicht eine zwingende Haftung der 247GRAD Labs nach § 11 Ziff. 1-3 besteht. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen. Gleiches gilt ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel dem Kunden hätte bekannt werden müssen (grob fahrlässige Unkenntnis). Auf die Geltung der §§ 536b, 536c BGB wird verwiesen.

§ 11 Haftung und Schadensersatz

  1. Die 247GRAD Labs haftet für Schäden des Kunden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Kardinalpflichten sind dabei solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung, soweit der Schaden lediglich auf leichter oder einfacher Fahrlässigkeit beruht, auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden musste.
  4. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für ein während des Verzugs eintretendes Leistungshindernis ist die Haftung der 247GRAD Labs auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. Sofern Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet die 247GRAD Labs nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wäre. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen oder durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
  6. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gem. § 536a BGB wird ausgeschlossen.
  7. Nimmt der Kunde seine nach dem Vertrag geschuldeten Mitwirkungshandlungen nicht vor, ist die 247GRAD Labs für eine Einschränkung der Leistungserbringung nicht verantwortlich, wenn und soweit die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen dafür ursächlich war und die 247GRAD Labs kein Mitverschulden trifft, sie insbesondere den Kunden zuvor fruchtlos unter Setzung einer angemessenen Nachfrist aufgefordert hat, die Mitwirkungshandlung zu erbringen.

§ 12 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter,

  1. 247GRAD Labs ist technischer Dienstleister und speichert als solcher Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt, speichert oder zum Abruf bereitstellt. 247GRAD Labs nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte nicht. Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes und Verantwortlicher für den Inhalt der erzeugten Informationen, auf den Social-Media-Portalen eingestellten Informationen, Aussagen o.ä. ist der Kunde.
    Der Kunde verpflichtet sich daher gegenüber der 247GRAD Labs, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.
  2. Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften verantwortlich. Er ist auch im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software erlaubt ist. Auf den für diesen Fall notwendigen Abschluss einer schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit der 247GRAD Labs wird hingewiesen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die 247GRAD Labs von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich der Kosten gerichtlicher Verfahren, freizustellen, sofern und soweit die 247GRAD Labs von Dritten und/oder Mitarbeitern des Kunden in Anspruch genommen wird. Die 247GRAD Labs wird den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des behaupteten Anspruchs geben. Der Kunde wird in diesem Fall der 247GRAD Labs unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Gegenstand der Inanspruchnahme kostenfrei zur Verfügung stellen.
  4. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche der 247GRAD Labs gegen den Kunden bleiben unberührt.

§ 13 Vertraulichkeit, Vertragsstrafe

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, über Einzelheiten der zwischen ihnen bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere die vereinbarten Entgelte für die Leistungen von 247GRAD Labs, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren; Dies gilt nicht, sofern diese berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zugänglich werden, bspw. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, oder eine gesetzliche oder gerichtliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
  2. Beide Parteien sichern sich wechselseitig zu, dass sie alle ihr von der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gebrachten Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus dem Zusammenhang ergibt, als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse behandeln und sie Dritten nicht zugänglich machen werden, solange und soweit diese nicht
    • dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
    • allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat oder
    • dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßiger Weise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt oder überlassen werden oder
    • vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder
    • eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Offenbarungspflicht besteht oder
    • von der überlassenden Partei schriftlich vorab zur Bekanntmachung freigegeben worden sind.

    Die Parteien werden zur Geheimhaltung der ihnen von der jeweils anderen Partei überlassenen vertraulichen Informationen zumindest die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich ihrer eigenen Informationen von ähnlicher Bedeutung anwenden.

  3. Auf Verlangen einer Partei, spätestens jedoch bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien, sind alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei unwiederbringlich zu löschen oder an diese Partei zurückzugeben. Die Löschung ist auf Verlangen zu bestätigen.
  4. Die Software „dirico“ sowie deren Benutzeroberfläche (insgesamt „die Software“), ist eine vertrauliche Information in diesem Sinne. Der Kunde ist daher insbesondere nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder diese Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde darf seinen Kunden, Dienstleistern oder sonstigen Dritten insbesondere keinen Zugang zur Software gewähren. Der Kunde wird insbesondere die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an Unberechtigte weitergeben.
  5. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Kunden hat dieser an 247GRAD Labs eine von 247GRAD Labs festzusetzende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist;

§ 14 Übertragung der Rechte und Pflichten

  1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der 247GRAD Labs zulässig. Die 247GRAD Labs ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der BRD mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Koblenz.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Teil B: Ergänzende Bedingungen für die Erbringung von Beratungs- und/oder sonstigen Dienstleistungen

Diese ergänzenden Bedingungen gelten für Beratungs- und/oder sonstige Dienstleistungen der 247GRAD Labs. Sie ergänzen die Regelungen des vorstehenden Teils A.

  1. Beratungs-, Schulungs- und/oder Konzeptionsleistungen können vom Kunden zusätzlich und jeweils gegen gesonderte Vergütung gemäß Aufwand und der Stundensätze ausweislich der jeweils gültigen Preisliste der 247GRAD Labs beauftragt werden.
  2. Hiermit unterstützt die 247GRAD Labs den Kunden bei dessen Vorhaben und erbringt die Leistungen als Dienstleistung. Ist die 247GRAD Labs aus persönlichen Gründen gehindert, die beauftragten Leistungen zu erbringen, wird 247GRAD Labs auf Wunsch des Kunden einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen bleibt der Einsatz der jeweils geeigneten Mitarbeiter oder deren Austausch der 247GRAD Labs vorbehalten.
    Sollten wegen von der 247GRAD Labs zu vertretender Umstände Dienstleistungen nicht, nicht vertragsgemäß oder mangelhaft durchgeführt werden, ist die 247GRAD Labs verpflichtet, diese Dienstleistungen innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, wenn und soweit der Kunde dies innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich gerügt hat.
  3. Führen Änderungsanforderungen des Kunden oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände zu einem erhöhten Aufwand, so wird die 247GRAD Labs dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mitteilen. 247GRAD Labs wird vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit dem Kunden die Leistungen nach Aufwand gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen der 247GRAD Labs berechnen.
  4. Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung. Im Übrigen gilt § 11 der vorstehenden AGB.

Teil C: Ergänzende  Bedingungen für die Erbringung von Werkleistungen

Diese ergänzenden Bedingungen gelten für Werkleistungen der 247GRAD Labs. Sie ergänzen die Regelungen des vorstehenden Teils A.

  1. (Teil)Arbeitsergebnisse werden unverzüglich nach Erklärung der Fertigstellung durch die 247GRAD Labs und Übergabe oder dieser gleichstehender Handlung an den Kunden vom Kunden abgenommen. Werden bei der Abnahme erhebliche Mängel festgestellt, hat der Kunde diese unverzüglich gegenüber der 247GRAD Labs zu rügen. Unerheblichen Mängeln steht die Abnahmefähigkeit nicht entgegen.
  2. Unterlässt der Kunde die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, so gilt die Leistung nach Ablauf von zwei Wochen seit Übergabe oder dieser gleichstehenden Handlung als abgenommen. Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn sie vom Kunden produktiv genutzt wird.
  3. Alle im Rahmen solcher Tätigkeit von der 247GRAD Labs erstellten Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Die 247GRAD Labs räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, die Arbeitsergebnisse für die vertraglich bestimmten Zwecke zu nutzen. Der Kunde wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der 247GRAD Labs die Arbeitsergebnisse oder Unterlagen vervielfältigen oder sonst verwerten oder verbreiten.
  4. Protokolle, Dokumentationen oder andere Unterlagen, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag überlassen wurden, bleiben Eigentum der 247GRAD Labs und sind dieser unverzüglich und ohne gesonderte Aufforderung nach Beendigung des Vertrags, sowie sonst auf Wunsch innerhalb angemessener Frist zurückzugeben.
  5. Mängel, die innerhalb der Verjährungsfrist vom Kunden gerügt werden, hat die 247GRAD Labs innerhalb angemessener Frist durch Mittel ihrer Wahl zu beseitigen. Gelingt die Mangelbeseitigung trotz einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht oder lehnt die 247GRAD Labs wegen unverhältnismäßig hoher Kosten einen weiteren Nachbesserungsversuch ab, kann der Kunde die Vergütung für diesen Teil der Leistung angemessen mindern oder von der Teilleistung zurücktreten. Auf den übrigen Vertrag, insbesondere den Softwarenutzungsvertrag, hat dies keinen Einfluss.
  6. Abweichend von den gesetzlichen Regeln verjähren Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt, bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Im Übrigen gilt § 11 der vorstehenden AGB.
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